Seitingen-Oberflacht, den 01.01.2024:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hitzler & Söhne GmbH (haftungsbeschränkt)
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1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen der Hitzler & Söhne GmbH (im Folgenden: „Unternehmen“) und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind unverbindlich, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
1.4. Unsere AGB gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit spezifische Regelungen für Verbraucher gelten, sind diese gesondert gekennzeichnet.
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2. Vertragsabschluss und Vertragsgrundlagen
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.2. Grundlage des Vertrages sind die schriftliche Auftragsbestätigung, der Kostenvoranschlag sowie technische Dokumentationen, soweit sie Bestandteil des Vertrags sind.
2.3. Änderungen oder Abweichungen in Zeichnungen, Maßen, Gewichten und technischen Daten bleiben vorbehalten, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
2.4. Bei öffentlichen Förderprogrammen oder staatlichen Zuschüssen ist der Kunde eigenverantwortlich für die Antragstellung und Einhaltung der entsprechenden Fristen. Wir übernehmen keine Haftung für abgelehnte Förderanträge oder Fristversäumnisse.
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3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
3.2. Soweit Montage- und Installationsarbeiten vereinbart sind, hat der Kunde die baulichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen (z. B. Stromanschlüsse, Fundamentierung, Freiräumen der Baustelle).
3.3. Bei Leistungen im Bereich Photovoltaik (PV) übernehmen wir keine Haftung für die Einspeisevergütung, Wechselrichter-Effizienz oder behördliche Genehmigungen, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.4. Arbeiten an bestehenden Heizungssystemen, Wasserleitungen oder elektrischen Anlagen setzen voraus, dass die Anlagen in einem wartungsfähigen Zustand sind. Für Folgeschäden aufgrund unsachgemäßer oder mangelnder Vorarbeiten haften wir nicht.
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4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Unsere Zahlungsbedingungen lauten:
•    30 % der Auftragssumme bei Vertragsabschluss,
•    40 % nach Abschluss der Rohmontage,
•    25 % nach Abschluss der Installationsarbeiten/Fertigmontage
•    5 % nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten.
4.3. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu berechnen.
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5. Liefer- und Ausführungsfristen
5.1. Die vereinbarten Liefer- oder Ausführungsfristen gelten nur, wenn der Kunde alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und vereinbarte Abschlagszahlungen pünktlich geleistet hat.
5.2. Liefer- und Ausführungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbarer Ereignisse oder behördlicher Maßnahmen berechtigen uns, die Fristen entsprechend zu verlängern.
5.3. Bei Lieferverzögerungen von mehr als sechs Wochen, die von uns zu vertreten sind, ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern.
6.3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
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7. Gewährleistung
7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
7.2. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Für Unternehmer gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von einem Jahr, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
7.3. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Abnahme der Leistung gemeldet werden.
7.4. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, natürliche Abnutzung oder fehlerhafte Bedienung zurückzuführen sind.
7.5. Für Anlagen im Bereich Photovoltaik gelten Farbabweichungen oder leichte optische Veränderungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, nicht als Sachmangel.
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8. Haftung
8.1. Für Schäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2. Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
8.4. Die Haftung für Schäden aus der Nutzung von Stromspeichern, Wechselrichtern oder Heizungssteuerungen übernehmen wir nur bei nachweisbaren Installationsfehlern.
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9. Abnahme
9.1. Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich vorzunehmen.
9.2. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme durch den Kunden, gilt die Leistung spätestens zwei Wochen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.
9.3. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
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10. Datenschutz
10.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
10.2. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden geben wir keine Daten an Dritte weiter, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
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11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
11.3. Für die Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Besondere Hinweise für Verbraucher
•    Verbraucher haben die Möglichkeit, Streitigkeiten vor einer Verbraucherschlichtungsstelle beizulegen (§ 36 VSBG).
•    Diese AGB berücksichtigen die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
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